Janitos Multi-Rente

Die attraktive Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung!

Beispiel:

(aktuelle Berechnung nach Einführung der Unisextarife)

Für eine(n) heute 35 jährige(n) Frau/ Mann, mit einer Rentenzahlung in Höhe von monatlich 1.200 € im Versicherungsfall und einer lebenslangen Rentenbezugsdauer, beträgt der anfänglich monatliche Beitrag 17,21 €!

Voraussetzungen:

- keine Bedenken bei den Gesundheitsfragen

- kein Motorradfahrer

(Bei dem Risiko Motorradfahrer würde sich der Beitrag auf 21,51 € mtl. erhöhen) 

Wahlmöglichkeiten:

- Aktivdynamik: keine, 3 % oder 5%

(Dynamisierung der Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit - Abhängig von der gewählten Rentenhöhe)

- Passivdynamik: keine oder 1,5

(Dynamisierung der Rentenhöhe im Leistungsfall)

~ Kontakt ~

Absicherungsbereiche:

Unfall-Invalidität.

Die Multi-Rente leistet nach einem Unfall ab einem Invaliditätsgrad von 50 % in voller Rentenhöhe. Berechnungsgrundlage ist die Multi-Rente-Gliedertaxe, die wir im Vergleich zum marktüblichen Standard verbessert haben.

Organschäden.

Ab einer bestimmten Funktionsminderung eines Organs zahlen wir die Rente. Zum Beispiel: - Durch einen Herzinfarkt wurde die Pumpleistung des Herzens erheblich gemindert. - Operation bei gutartigem Hirntumor mit Komplikationen: Dialysepflicht löst die Zahlung der Multi-Rente bis zur vereinbarten Rentenbezugsdauer aus. Die Beeinträchtigungen werden anhand von medizinisch klar definierten Kriterien beurteilt.

Schwere Erkrankungen (inklusive Krebserkrankungen).

Voraussetzung für die Rentenzahlung ist eine der folgenden Erkrankungen: - Krebs (ab Stadium II) - Fortgeschrittene Demenz - HIV-Infektion, erworben während der beruflichen Tätigkeit oder durch Bluttransfusion - Enzephalitis (Entzündung des Gehirns) - Organtransplantationen - Creutzfeld-Jakob-Syndrom - Schwere Motoneuronerkrankung (Erkrankung des motor. Nervensystems) - Polio (Kinderlähmung) - Aplastische Anämie (Erkrankung des Rückenmarks) - Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten

Verlust von Grundfähigkeiten.

Wir zahlen die vereinbarte monatliche Rente beim Verlust einzelner, definierter Grundfähigkeiten durch Unfall oder Krankheit. Zu den Grundfähigkeiten gehören z. B. das Sehen, Hören, Sprechen und sich orientieren können.

Pflegebedürftigkeit.

Werden Sie als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit in Pflegestufe I (gemäß deutschem Sozialgesetzbuch) eingestuft, zahlen wir Ihnen die monatliche Rente. NEU: Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegestufenlogik wurde eine allgemeine Pflegefalldefinition ergänzt. Somit ist eine frühere Anspruchstellung möglich, da der Pflegebescheid nicht abgewartet werden muss.

Kapitalsofortleistung.

Bei Personen ab 18 Jahren ist eine Kapitalsofortleistung in Höhe von drei Monatsrenten kostenlos mitversichert. Diese zahlen wir bei Eintritt des Versicherungsfalls.

(Quelle: Janitos)