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Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung:

Auch nach dem 30. November die Autoversicherung kündigen.

Prämienerhöhungen werden jeweils zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Versicherungen

müssen ihren Kunden Erhöhungen der Kfz-Versicherungsprämien bei gleicher Leistung jedoch

einen Monat vor Prämienerhöhung mitteilen. Dies sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor.

Wenn man eine veränderte Beitragsrechnung in den Händen hält, bleibt für eine Kündigung ein Monat Zeit.

Innerhalb dieses Monats sollten Sie sich nach einer neuen, günstigeren Versicherung umsehen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung der Beitragserhöhung eingegangen ist.

Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31. Dezember kündigen,

sodass das Versicherungsjahr beim neuen Anbieter zum 1. Januar beginnen kann.

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen derart geändert hat,

dass sie zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie geführt hat.

Hier geht es zur Berechnung:

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